Förderung von Photovoltaik und Batteriespeicher in München

Die Stadt München will pünktlich zum 01. April 2019 eine neue Förderrichtline zum Förderprogramm Energieeinsparung  einführen und somit die Energiewende in München ein gutes Stück voranbringen. Das Förderprogramm besteht aus sieben Kategorien, die unterschiedlich förderfähig sind. Wir haben zwei dieser Kategorien genauer unter die Lupe genommen: Photovoltaik und Stromspeicher. Nachfolgend wollen wir Ihnen einen schnellen Überblick zu diesen beiden Punkten des Förderprogrammes zur Hand geben.

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Förderprogramm: Photovoltaik in München

Die Photovoltaikförderung unterteilt sich in zwei Kategorien: Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher.

Photovoltaikanlagenförderung

Sie planen eine netzverbundene Photovoltaikanlage in München!

Was genau wird dann gefördert?

0 – 10 kWp:

200 € / kWp Leistung

10 – 30 kWp:

100 € / kWp Leistung

Folgender Bonuszuschlag erscheint uns auch noch interessant:

Baulich zugelassene Fassadenanlagen werden zusätzlich mit 200 € / kWp Leistung gefördert.

Welche Anforderungen gibt es für die Photovoltaikförderung in München?

Als sehr erfahrenes Unternehmen stellen wir sicher, dass alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind. Alle von uns verbauten Komponenten erfüllen die strengen Richtlinien des Münchener Förderprogramms. Zum Beispiel verbauen wir nur Photovoltaikmodule, die von einer anerkannten Prüfstelle auf die Einhaltung der Mindestanforderungen nach gültigen nationalen und internationalen Normen freigegeben sind. Wir stellen die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme der Anlagen sicher und halten die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers SWM ein.

Batteriespeicherförderung

Den Topf der Fördersumme für Batteriespeicher können Hausbesitzer zusätzlich ausschöpfen, wenn neben der Photovoltaik auf ein stationäres Speichersystem gesetzt wird. Der Strom, der auf dem Hausdach oder der Fassade produziert wird, kann somit gespeichert und zum späteren Zeitpunkt selbst verbraucht werden.

Was genau wird gefördert?

Der Fördersatz liegt hier bei 300 € / kWh Nutzkapazität, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten (netto) – maximale Förderhöhe liegt bei 15.000 €.

Wir empfehlen hier den Bonuszuschlag „Notstromfunktion Plus“ – oder wie wir es nennen: Batteriespeicher mit Ersatzstromfähigkeit, also solche Systeme, welche auch bei Netzsausfall das Haus weiterhin mit gespeichertem Solarstrom und Strom aus der Photovoltaikanlage versorgen. Wir verfügen über Systeme, die diese Anforderung erfüllen und somit einen Bonuszuschlag von 500 € ermöglichen.

Welche Anforderungen gibt es für die Förderung der Batteriespeicher?

Förderfähig sind Batterien, die nicht in die Kategorie Bleibatterien und Lithium-Mangan-Kobalt-Oxid-Batterien fallen. Und selbstverständlich wird die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme vorausgesetzt!

Aber Vorsicht! Es werden ausschließlich Geräte gefördert, die eine Notstromfunktion aufweisen. Der Batteriespeicher muss somit im Falle eines Stromausfalls mindestens Strom aus einer am Gerät angeschlossenen Steckdose zur Verfügung stellen.

Quelle: Memodo GmbH (www.memodo.de) und Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt. Münchner Förderprogramm Energieeinsparung.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie unter:
Förderung München

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